Die Beauftragung

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DIE BEAUFTRAGUNG / DAS ANGEBOT

Die Berater des EquiCon Verbundes stehen jederzeit für ein erstes unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung.

Im Anschluss hieran unterbreiten wir gegebenenfalls ein ausführliches Vertragsangebot, in dem noch einmal folgendes erläutert wird:

  • Unser Verständnis des Projektes
  • Einen mandantenspezifischen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise
  • Die Konditionen

VERANTWORTLICHKEIT DES PARTNERUNTERNEHMENS BZW. DES PARTNERS

Für jeden Auftrag zeichnet ein bestimmtes Partnerunternehmen des Verbundes verantwortlich.

Um eine fortwährende Mandanteninformation und eine Kontinuität in der Auftragsbearbeitung zu sichern, werden je nach Größenordnung und Komplexität des Projektes ein oder mehrere Berater namentlich benannt,  die letztendlich eine reibungslose Projektbearbeitung sicherstellen.

ZEITABLAUF

Der Zeitablauf ist natürlich in hohem Maße abhängig von der Größe und Komplexität des Projektes. Auf Basis der Analyse sowie des verabschiedeten Konzeptes erfolgt in dem Vertragsangebot eine grobe Einschätzung des Zeitbedarfs.

Über den Fortgang unserer Aktivitäten informieren wir dann das Management regelmäßig.

Auf Wunsch können auch Bänker / Gläubiger oder Aufsichtsorgane bzw. die Arbeitnehmervertretungen in die Information über den Stand des Projektes mit einbezogen werden.

VERGÜTUNG

Unser Honorar ist im Normalfall erfolgsabhängig plus einem Fixum für die Abdeckung der anfallenden Kosten bis zur Verfügbarkeit des Erfolgshonorars.

Es bestimmt sich u.a. nach:

  • Dem Umfang bzw. dem Ausmaß des erforderlichen Beraterteams bzw. des Beraters
  • Der Größe des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe
  • Dem Internationalisierungsgrad
  • Dem Schwierigkeitsgrad
  • Der im Vertrag definierten Zielsetzung

Zum Beispiel im Falle einer Finanzierungsvermittlung ist der Erfolg eingetreten, sobald das Finanzierungvolumen abrufbar bereitsteht.

Die Erfolgsprovision wird üblicherweise berechnet in Höhe eines Prozentsatzes vom Transaktionsvolumen. Das Transaktionsvolumen ist die Summe aller vertraglich geregelter Liquiditätskomponenten.

Zusätzlich wird ein monatliches Fixum berechnet, das gleichermaßen in der Höhe abhängig ist von den voranstehend genannten Kriterien. Das Fixum wird angerechnet auf die Erfolgsprovision.

Mit dem Fixum werden alle Kosten des Beraters sowie anfallende Reisekosten bis zur Auszahlung der Erfolgsprovision abgedeckt.

VERTRAGSUNTERBRECHUNG UND -AUFHEBUNG

Der Mandant kann jederzeit die Beauftragung mit einer Frist von vier Wochen aussetzen oder auch endgültig widerrufen. Die bis zum Vertragsende gezahlten fixen Honorare werden nicht zurückerstattet, da auch die entsprechenden Kosten angefallen sind.